Michael Freund (Finanzwirt COB) und
Experte für Finanzen
Stand: 17.06.2024 13:49
Weitere Informationen finden Sie unter: Abgeltungssteuer vermeiden
Vorteile von ausschüttenden Fonds:
Die Erträge werden jedes Jahr an das Finanzamt abgeführt, sofern der Freibetrag für Kapitalerträge überschritten wird. Im Ausgleich müssen Sie die Kaufbelege nicht über Jahre aufbewahren.
Nachteile von ausschüttenden Fonds:
Die Erträge werden jedes Jahr an das Finanzamt abgeführt und reduzieren so im Lauf der Zeit den abgeltungsteuerfrein Wert der Anlage. Dies gilt auch, wenn die Erträge wieder angelegt werden, da die bei der Wiederanlage gekauften Fondsanteile dann der Abgeltungssteuer unterliegen!
Vorteile von thesaurierenden ausländischen Fonds:
Die thesaurierten Erträge können der Abgeltungsteuer entzogen werden, bis die Fonds verkauft werden. Dafür müssen Sie aber die thesaurierten Erträge lückenlos in Ihre jährlichen Steuererklärung angeben (Risiko: Vergessen, die Erträge in der Steuererklärung anzugeben) und die Kaufbelege über Jahre sicher aufheben (Risiko: Umzug, Zimmerbrand, schlecht sortierte Unterlagen im Erbfall, etc.), um Notfalls den Kaufzeitpunkt gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.
Nachteile von thesaurierenden ausländischen Fonds:
Beachten Sie dazu bitte die nachfolgenden geschilderten Problemfelder.
Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden!
Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fondsanteile nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und gegebenenfalls in Deutschland neu zu erwerben.
Wir unterstützen Sie (wo möglich), indem Sie die Anteile in diesem Fall mit 100% Rabatt wieder anlegen können.
Im Unterschied zu der Problematik beim Übertrag, wird hier aber nicht der gesamte Gewinn seit Bestehen des Fonds (auch vor Kauf der Anteile durch den Kunden) abgezogen, sondern nur die Teile, die seit der realen Haltedauer der Anteile angefallen sind.
Wenn Sie vorher verkaufen, wird Ihnen die zuviel gezahlte Steuer zwar bei Ihrer Steuererklärung angerechnet. Allerdings fehlt dieses Geld erst einmal in Ihrem Depot und kann sich nicht gewinnbringend vermehren.
Dies ist eine vom Finanzministerium anscheinend gewollte Diskriminierung ausländischer thesaurierender Fonds.
Informationen zur Steuer auf einzelnen Fonds finden Sie im jeweiligen Fondsportrait