Einfach erklärt umfasst der Zwischengewinn sämtliche, im Anteilswert des Fonds enthaltene steuerliche Erträge des laufenden Geschäftsjahres, die bereits erzielt, aber noch nicht an den Anleger ausgeschüttet oder thesauriert wurden.
Kauft ein Anleger Fonds mit enthaltenen Zwischengewinnen, werden diese bei der Abrechnung der Gewinne später berücksichtigt, so daß nur die Gewinne ab dem Kaufdatum versteuert werden. Werden Fondsanteile hingegen während des laufenden Geschäftsjahres verkauft, wird der bis dahin erzielte Zwischengewinn entsprechend versteuert.
Der Zwischengewinn tritt hauptsächlich bei Rentenfonds und Geldmarktfonds auf, die verzinsliche Wertpapiere enthalten. Bei Aktienfonds ist entsprechend der Aktiengewinn maßgebend. Bei Mischfonds treten beide Ertragsformen auf.