Einfach erklärt, umfasst der Aktiengewinne sämtliche, im Anteilswert eines Fonds enthaltene thesaurierten Veräußerungs- und Kursgewinnen, die seit der Geltung des Steuersenkungsgesetzes (01.01.2001) erzielt, aber noch nicht an den Anleger ausgeschüttet bzw. thesauriert wurden.
Kauft ein Anleger Fonds mit enthaltenen Aktiengewinnen, werden diese bei der Abrechnung der Gewinne später berücksichtigt, so daß er nur die Aktiengewinne ab dem Kaufdatum versteuern muss. Werden Fondsanteile verkauft, muss der bis dahin erzielte Aktiengewinn entsprechend versteuert werden.
Bis zum 1.1.2004 wurde der Aktiengewinn ausschließlich bei deutschen Wertpapierfonds angegeben. Mit Inkrafttreten des Investmentsteuergesetzes muss der Aktiengewinn nun auch bei ausländischen Investmentfonds und inländischen Immobilienfonds ausgewiesen werden.
Der Aktiengewinn ist für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger zu 40% bzw. für körperschaftsteuerpflichtige Anleger zu 95% steuerfrei.