Jetzt ist es vor dem Bundesgerichtshof bestätigt. Eine bestehende Lebensversicherung widerrufen ist nun die einzige Möglichkeit, die beim Abschluss versprochene Rendite doch noch zu retten. In diesem Blog Artikel erfahren Sie, wie das am einfachsten geht.
Dies funktioniert sogar dann, wenn Ihre Lebensversicherung längst gekündigt oder bereits ausgezahlt ist!
Weniger Geld für Kunden der Lebensversicherung
Die Entscheidung des Bundesgerichts (BGH) ist gefallen. Lebensversicherer können die Auszahlungen an ihre Kunden aus finanziellen Gründen kürzen.
Eine Kunde der Ergo-Versicherung bekommt statt der bis Dato ausgewiesenen Überschüsse von etwa 2.800 Euro nur noch knapp 150 Euro. Also keine 5% des erwarteten Überschusses. Die Enttäuschung ist daher groß. Noch größer ist sicher die Enttäuschung, daß der Konzern damit vor Gericht auch noch durch kommt.
Wie Sie in diesem Blog lesen können, hatten wir Ihnen bereits 2013 empfohlen, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, da wir genau mit diesem Problem gerechnet haben. Bereits damals war absehbar: Die hohen Garantieversprechen der Vergangenheit können nicht länger erwirtschaftet werden.
Der BGH hat nun beschlossen, dass ein Teil der bisher erwirtschafteten Gewinne den Versicherten vorenthalten werden darf, damit die Garantiezusagen nicht zu Lasten der Kunden mit neueren Verträgen geht.
Was können Sie nun tun?
Nachdem das Urteil rechtskräftig ist, nutzt nun auch eine damals von uns empfohlene vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen nichts mehr. Auch da darf nun jede Lebensversicherung die versprochenen Überschüsse bei Bedarf kürzen.
Die einzige Möglichkeit, die nun noch bleibt, ist die Aufhebung der Lebensversicherung von Beginn an. Z.B. aufgrund von Formfehlern in der damaligen Widerrufsbelehrung. In diesem Fall bekommen Sie nicht nur die gezahlten Beiträge zurück. Sondern auch noch eine Entschädigung. Diese fällt in der Regel höher aus, als Ihnen die Versicherung als reguläre Auszahlung zugestehen will. Diese Möglichkeit besteht sogar dann, wenn Ihre Lebensversicherung bereits ausgezahlt oder von Ihnen gekündigt wurde.
Ob die Lebensversicherung widerrufen bei Ihnen möglich ist, prüfen wir gerne für Sie. Auf Wunsch stellen wir Ihnen innerhalb unseres Netzwerkes einen Kontakt zu einem Anwalt her, der auf Lebensversicherung widerrufen spezialisiert ist. Diese Prüfung wäre noch nicht mit Kosten für Sie verbunden. Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann diese, je nach Versicherungsumfang, sogar das komplette Kostenrisiko übernehmen.
Lebensversicherung widerrufen – Jetzt kostenlos prüfen
Sie wollen wissen, ob der Widerruf Ihrer Lebensversicherung möglich ist? Dann füllen Sie bitte das folgende Formular vollständig aus. Sie erhalten dann eine kostenlose Berechnung der Auszahlung, die Sie bei einem Widerruf erhalten. Wenn es sich lohnt, können Sie in aller Ruhe entscheiden, ob Sie ihre Lebensversicherung widerrufen wollen.
Verwandte Links:
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung Teil 1 aus April 2013
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung Teil 2 aus November 2013