pro Jahr
Eine Mietkautionsbürgschaft dürfte in jedem Fall günstiger sein als das Girokonto zu überziehen, um die Kaution bar zu bezahlen.
Sie schützt den Mieter vor einer unberechtigten Verwendung des Kautionsbetrages.
Nein: Der Vermieter muss eine Bürgschaft nicht akzeptieren. Er kann auch auf einer Barzahlung oder einem Mietkautions-Sparbuch bestehen.
Wenn der Vermieter eine Bürgschaft nicht akzeptiert, liegt dies häufig daran, daß er unsicher ist, ob eine Bürgschaft eine gleichwertiger Ersatz für eine Mietkaution ist. Oder er fürchtet im Schadenfalle den vermeintlichen Aufwand gegenüber der Kautionskasse und vertraut nur barem Geld. Es ist daher empfehlenswert, bereits bei Abschluß des Mietvertrages, die Themen Mietkaution und Bürgschaft aktiv anzusprechen.
Wenn der Vermieter eine Bürgschaft als Mietkaution nicht akzeptiert, ist ein kostenloser Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Urkunde möglich.
Als Vermieter ist man verpflichtet, die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen zu verwahren. Zudem sind dem Mieter jährlich Zinsen zu zahlen, die in der Nebenkostenabrechnung anzugeben sind. Wer sich diesen Verwaltungsaufwand sparen will, ist mit einer Mietkautionsbürgschaft gut bedient.
Zudem ist die Urkunde der Kautionskasse ein posives Mieter-Merkmal, da diese nur nach erfolgreicher Prüfung durch Schufa, Infoscore oder Kreditreform ausstellt wird. Der Vermieter spart sich so eine eigene Bonitätsprüfung und kann trotzdem sicher sein, daß der neue Mieter finanziell keine negative Vorgeschichte hat. So kann er wahrscheinlich auch mit einer pünktlichen Zahlungen der Miete rechnen.
Die Kosten der Kautionsversicherung sind (im Gegensatz zur zurückzahlbaren Kaution) verloren.
Wer die Kaution frei zur Verfügung hat, sollte angesichts der niedrigen Zinsen auf Tagesgeldkonten und Festgeld die Mietkaution weiterhin bar an den Vermieter zahlen.